Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die strategische wie operative Beratung von Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Unternehmensführung, Digitalisierung und Vertrieb, sowie Social Media Marketing, mit Ausnahme solcher Tätigkeiten, die einer Genehmigung oder Zulassung bedürfen. Ferner der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleister für Dritte.