Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Verleih von Veranstaltungstechnik, der Eventservice, Hostessenservice, sowie Bewachungsleistungen im Sinne des § 34a GewO, Reinigungsdienste nach Hausfrauenart sowie alle verwandten Tätigkeiten, soweit sie nicht einer besonderen Erlaubnis bedürfen, ferner Schankanlagen- und Getränkeleitungsreiniger, die Vornahme von Kleinreparaturen, Hausmeister- und Monteurdienste sowie die Vermittlung von Baudienstleistungen jeder Art.