Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, der Erwerb, das Halten, die Vermietung, die Renovierung, die Möblierung, die Veräußerung und die Vermittlung von Immobilienprojekten, Grundstücken und Sondereigentum sowie von Beteiligungen an Gesellschaften sowohl im eigenen Namen und für eigene Rechnung, als auch im fremden Namen und für Rechnung Dritter sowie deren Verwaltung (einschließlich des Asset-Managements und der Hausverwaltung), die Tätigkeit als Makler, Bauträger und Baubetreuer gemäß § 34 c Gewerbeordnung sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftender, geschäftsführender Gesellschafter an Kommanditgesellschaften. Erlaubnisflichtige Tätigkeiten gemäß KWG werden nicht ausgeübt.