Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligung an weiteren Unternehmen, Verwaltung eigenen Vermögens, Halten und Veräußerung von Anteilen an anderen Gesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Beratungsdienstleistungen für eigene Firmierungen auf betriebswirtschaftlichem Gebiet. Erlaubnispflichtige Geschäfte sind ausgeschlossen.