Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
die Entwicklung und Programmierung von Internetpräsentationen, die Anpassung von Web-Seiten und Standardsoftware an Kundenanforderungen, Planung, Entwurf und Entwicklung von Content Management Systemen, die Durchführung der notwendigen Programmierarbeiten zur Entwicklung und Implementierung von Web-Seiten, Webportalen und Internetshops, sonstige Softwareentwicklung und Programmierungstätigkeiten, die Durchführung von Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten sowie die Bereitstellung von Suchfunktionen und anderen Portalen für das Internet.