Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der internationale Handel von Waren aller Art, der Ankauf, Verkauf, das Vermakeln und Verwaltung von nationalen und internationalen Immobilien; das Projektmanagement, das Vermakeln, der Bau und der Betrieb von Produktionsanlagen aller Art; Die Gesellschaft übt keine Maklertätigkeit gemäß § 34 c der Gewerbeordnung aus.