Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Unternehmerische Tätigkeit im Bereich der Mobilitätssysteme und von Mietfahrrädern und den damit in Verbindung stehenden erlaubnisfreien Beratungstätigkeiten und Dienstleistungen, insbesondere der Erbringung von Forschungs-, Entwicklungs-, Vermarktungs-, Lizensierungstätigkeiten, Zahlungs- und Schließsystemen und sonstiger Dienstleistungen an Kunden. Leistungen können auch gegenüber verbundenen Unternehmen im Sinne von § 15 AktG und Gemeinschaftsunternehmen von verbundenen Unternehmen erbracht werden. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die eine behördliche Erlaubnis erfordern, insbesondere keine Geschäfte die eine Genehmigung nach § 34 c der Gewerbeordnung oder nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz erfordern. Die Gesellschaft erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung.