Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Veröffentlichung von Büchern, Vorbereitung des Druckens der Bücher, Groß- und Einzelhandel von Büchern, Vermietung und/oder Verwaltung der eigenen sowie verpachteter Immobilien, ferner die Vermittlung im Handel mit Lebensmitteln, einschließlich Ölen und Derivatprodukten.