Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Unternehmensberatung und ferner Konzeptionierung und Umsetzung von Digitalisierungsstrategien sowie die damit verbundene Durchführung von Fachvorträgen, insbesondere für Unternehmen, aber auch Behörden und Privatpersonen sowie der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung nicht als Dienstleister für Dritte.