Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie der Erwerb und die Veräußerung entsprechender Beteiligungen mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, insbesondere solcher, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bedürfen, die erlaubnisfreie Unternehmens- und Managementberatung sowie die Entwicklung und Umsetzung und der Aufbau von Startup-Unternehmen.