Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
die gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume, einschließlich des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, Anmietung als Generalmieterin und die Verwaltung und Weitervermietung von Wohnungen und Gewerbeeinheiten auf eigene und fremde Rechnung, insbesondere die entgeltliche Zwischenvermietung an Unternehmen und Privatpersonen, Anpachtung und Verpachtung und die Besorgung sämtlicher damit verbundener Nebengeschäfte einschließlich des Betriebes von Beherbergungsbetrieben sowie die Verwaltung eigenen Vermögens