Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Import, Export, Handel und Versandhandel mit nicht erlaubnispflichtigen Waren aller Art; Vergabe von Franchiselizenzen; Vermietung und Verpachtung; Beteiligungen an Unternehmen mit gleichem, ähnlichem oder fremdem Unternehmensgegenstand im In- und Ausland sowie Übernahme der Geschäftsführung an diesen; An- und Verkauf von Liegenschaften; Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland; Ein- und Erbringungen von Managementleistungen; Vornahme von Durchführung von allen Handlungen, die dem Gesellschaftszweck förderlich und nützlich sind