Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb von Forderungen zum Zweck der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie die Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen nach § 2 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz.