Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Managementberatung von Unternehmen, öffentlichen und sonstigen Institutionen sowie die Beteiligung an Unternehmen und die Vermögensverwaltung, sofern eine gesonderte Erlaubnis hierfür nicht erforderlich ist, mit allen diesem Zweck dienenden Tätigkeiten.