Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene und Kriegs- und Katastrophenopfer im Sinne von § 52 Absatz 2 Satz 1 Nr. 10 Abgabenordnung (AO), unter anderem durch: Umsetzung und/oder Unterstützung oder Teilnahme an Programmen, die Hilfen zur Erfüllung der unmittelbaren humanitären Bedürfnisse bieten, weitere Vertreibung verhindern und zu einer dauerhaften Lösung beitragen; Maßnahmen zur Verhinderung von Vertreibungen; Maßnahmen zum Aufbau adäquater sozialer Strukturen, Hilfe zur Selbsthilfe sowie Hilfeleistungen in Krisensituationen die aus der Vertreibung oder drohenden Vertreibung von Menschen resultieren; aktive Informationsarbeit und Aufklärung; Publikationen aller Art; Unterstützung der Vereinten Nationen sowie nationaler und internationaler Akteure, deren Ziel es ist, die humanitäre und entwicklungsspezifische Lage in Krisengebieten zu verbessern