Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermögensanlage in Grundbesitz und anderen Vermögenswerten, die Verwaltung und Verwertung eigenen und fremden Grundbesitzes, An- und Verkauf von Grundstücken, ohne dass eine Tätigkeit gem. § 34 Gewerbeordnung ausgeübt wird sowie Betreiben von Gaststätten und Gastronomie, Vermietung und Verpachtung von Gaststätten, Dienstleistungen und Einzelhandel (Spätkauf).