Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist es, im In- und Ausland umfangreich Leistungen im Bereich des Designs anzubieten. Dies schließt ein, beschränkt sich jedoch nicht auf Markenaufbau, Corporate Identity und Designberatung, und Produkt-, Druck-, Digital-, Verpackungs-, Buch- und Ausstellungsdesign, ebenso wie die Entwicklung und Vermarktung eigener Designlinien, sowie die Organisation von Ausstellungen mit eigenen und fremden Designarbeiten und Workshops. Zu diesem Zweck ist die Firma berechtigt, im In- und Ausland sämtliche Handlungen vorzunehmen.