Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Unternehmensberatung für den Zugang und die Erschließung neuer Märkte, insbesondere der Zugang von deutschen und europäischen Unternehmen auf dem asiatischem Markt und umgekehrt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Märkten von Indien, Singapur und Deutschland. Ferner in diesem Zusammenhang die Förderung der deutsch-indischen/europäisch-asiatischen Zusammenarbeit sowie die Vermittlung von internationalen Kontakten und Geschäftsbeziehungen auf den bezeichneten Märkten, um dort Geschäftsbeziehungen aufzubauen, sowie die Organisation von Reisen zu diesem Zwecke. Außerdem die Anbahnung von internationalen Warenhandelsgeschäften, insbesondere für Elektronik- und IT-Produkte sowie für Umwelttechnik.