Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch sämtliche Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Schauspieiausbildung, der Lehre der Performativen Praxis und des Projektmanagements gemäß der Zwecke des § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist außerdem die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der Zwecke des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.5 AO durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Körperschaft des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO.
Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung gemeinnütziger Fort- und Weiterbildungen von Solokünstlern der Darstellenden Künste, sowie durch Vernetzungen und Erfahrungsaustausch zum Arbeiten mit Personen für selbständige Künstler_innen der Darstellenden Künste.