Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Errichtung und der Ausbau von Immobilien auf eigene Rechnung sowie deren Vermietung oder Verpachtung und sonstigen Vermarktung, soweit diese Geschäfte keine Erlaubnis nach §34 c GewO voraussetzen oder diese Erlaubnis eingeholt wurde sowie der Erwerb und der Betrieb von Gastronomiebetrieben sowie die Beteiligung an Gesellschaften mit gleichem oder ähnlichen Gesellschaftszweck oder im Geschäftsbereich des Bauhauptgewerbes.