Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Betrieb und Vertrieb von Software sowie Erbringung von erlaubnisfreien Dienst- und Beratungsleistungen auf den Gebieten IT und Marketing in den Bereichen Online-Dienste und E-Commerce sowie Telekommunikation - jeweils unter Ausschluss aller Tätigkeiten nach dem ZAG und unter ausschließlicher Verwendung bereits konzessionierter Zahlungssysteme. Die Gesellschaft betreibt keine nach dem Kreditwesengesetz genehmigungspflichtigen Geschäfte.