Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Digitalisierung von Belegen, Buchführungsarbeiten im Sinne des § 6 StBerG sowie Unternehmensberatung im Bereich Unternehmensneugründung, Buchhaltung, Controlling, Unternehmenserweiterung und Unternehmenssanierung u.a. mit Ausnahme genehmigungspflichtiger Geschäfte. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Vermietung von Räumlichkeiten (Büro, Lager, Wohnungen), Die Gesellschaft ist berechtigt, die hierfür notwendigen Anmietungs- und Kaufverträge zu schließen.