Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Unternehmensberatung in BGF- und BGM-Maßnahmen, Beratung von Privatkunden zur Bewegungsförderung, Personal-Training und Coaching, Lehre an Hochschulen sowie Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Dienstleistungen im Rahmen von Forschungsprojekten und Bewegungs- sowie Leistungsanalysen sowie das Halten von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte