Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung von Unternehmen der Gastronomie- und Lebensmittelbranche in den Bereichen Markenstrategie, Produktentwicklung, Marktforschung, Trendanalyse sowie Veranstaltungsorganisation. Dies umfasst insbesondere konzeptionelle und operative Unterstützung bei der Entwicklung von Lebensmitteln, gastronomischen Formaten und Markenidentitäten, die Durchführung von Markt- und Konkurrenzanalysen, das Testen gastronomischer Betriebe sowie die Planung und Durchführung von Fachveranstaltungen, PR-Maßnahmen und Promotion-Events. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind