Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Planung, Durchführung und Veranstaltung von technischen und musischen Beratungen, Ausstellungen, Vernissagen, Events, Symposien u.ä., in verschiedenen künstlerischen und gestalterischen Tätigkeitsfeldern unter Einbeziehung aller Technologien, einschließlich der administrativen und organisatorischen Betreuung sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte jeglicher Art einschließlich der Beratung und Ausbildung auf diesem Gebiet. Ferner die administrative und organisatorische Beratung von Künstlern, Projektverantwortlichen sowie Hard- und Software-Spezialisten einschließlich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für diese und des Marketings.