Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung und Unterstützung von Unternehmen und deren Anteilseignern bei Veräußerung und Erwerb von Unternehmen (M&A), Eigenkapitalfinanzierungen, Unternehmensbewertungen und Erbringung damit verwandter Dienstleistungen, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG)