Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Betreuung, Vermittlung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte einschließlich Vermittlung von Beteiligungen, Finanzierung, Verwaltung, Vermietung und Verpachtung und Errichtung von Gebäuden jeglicher Art sowie deren Modernisierung und Sanierung, und zwar jeweils sowohl auf eigene Rechnung als auch als Generalübernehmer für fremde Rechnung. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem KWG (Kreditwesengesetz) sind ausgeschlossen.