Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Maklertätigkeit gem. § 34 c GewO, mithin die Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume; Vermittlung des Abschlusses oder Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von Darlehensverträgen mit Ausnahme von Verträgen i.S.d. § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO; die Verwaltung eigenen Vermögens und eigener Rechte und/oder deren Vermarktung, Trockenbau, Bodenleger, Einbau von genormten Baufertigteilen sowie die Personalvermittlung als Direktvermittlung und Dienstleistungen sowie der Garten- und Landschaftsbau und der Tiefbau und alle damit im Zusammenhang stehenden erlaubnisfreien Geschäfte.