Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen und die Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Geschäfte.