Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Organisation, Teilnahme und Durchführung von Veranstaltungen, Kongressen, Präsentationen und sonstigen Events - gleich welcher Art - im In- und Ausland, Consulting im Bereich des Kongress- und Eventmanagement sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten; Erbringen von IT-Dienstleistungen, Verwaltung, Vermietung, Verwertung und Veräußerung eigener und fremder Grundstücke, ausgenommen erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Sinne des § 34 c Gewerbeordnung sowie aller damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.