Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und das Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften, die die Aus- und Weiterbildung sowie Studienangebote im Bereich Pflege, Gesundheit und Gesundheitsfachberufe bezwecken oder diese fördern sowie die Erbringung von Dienstleistungen für verbundene Unternehmen.