Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Planung und Errichtung von Elektroanlagen, Fertigung entsprechender Machbarkeitsstudien, Errichtung von Kraftwerken (Hydro-, Gas- und Diesel-, Kohlekraftwerke, Solaranlagen, Windanlagen und Biogas- und Biomassenanlagen) sowie Errichtung und Planung von Umspannungswerken, Hoch- und Mittelspannungsnetzen