Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten aller Art und die Beteiligung an anderen Unternehmen in- und ausländischer Rechtsform, jeweils im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. Des Weiteren die Erbringung erlaubnisfreier Beratungsleistungen.