Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf, Vermittlung und die Verwaltung von Immobilien, Handels- und Industrieunternehmen, die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Benutzungsrechte sowie Beteiligungen gleich welcher Art im In- und Ausland, Vermögensverwaltung und Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz sowie die Beratung dritter Unternehmen in ähnlichen Geschäftsfeldern. Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.