Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich des Erwerbs, des Haltens und des Veräußerns von Beteiligungen an anderen Unternehmen, soweit es nicht erlaubnispflichtig ist, einschließlich Erbringung von nicht erlaubnispflichtigen Dienstleistungen an Beteiligungsunternehmen.