Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften verschiedener Rechtsformen im In- und Ausland, das Eingehen von Unternehmensverträgen, die Übernahme der Stellung einer persönlichen Gesellschafterin, Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften. Erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen. Der Handel sowie die Produktion von Tee- und Designprodukten, und alle damit zusammenhängenden Geschäfte.