Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, erlaubnisfreie, wirtschaftliche Unternehmensberatung, Übernahme von Managementaufgaben, Coaching, Entwicklung von Marketingkonzepten sowie Beteiligung und Vermittlung solcher Beteiligungen an anderen Unternehmen, soweit diese nicht erlaubnispflichtig sind.