Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen, Patenten und sonstigen Nutzungsrechten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht für Dritte sowie die Beratung im wissenschaftlichen, diagnostischen und biomedizinischen Bereich einschließlich der Ernährungsberatung. Die Gesellschaft kann insbesondere Unternehmen, deren Unternehmensgegenstände ihrem eigenen gleich oder ähnlich sind, gründen, sie erwerben, pachten, sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten; weiter ganz oder teilweise ihren Betrieb verpachten oder die Betriebsführung Dritten überlassen.