Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben eines Kunsthandels, der An- und Verkauf sowie Begutachtung, Bewertung und Ausstellung von Kunstgegenständen und kunstgewerblichen Erzeugnissen jeder Art, ferner die Beratung bei Sammlungsaufbau und Investition sowie Vermittlungstätigkeit in Bezug auf Kunstgegenstände und kunstgewerbliche Erzeugnisse jeder Art und alle damit verbundenen Tätigkeiten.