Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Versicherungen aller Art, von Finanzanlagen und von Immobiliardarlehen im Umfang der §§ 34d Abs. 1, 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 34i Abs. 1 S. 1 GewO. Weiterer Gegenstand ist im Umfang des 34f Abs. 1 S.1 Nr. 1 GewO - und damit ausdrücklich beschränkt auf den Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG - die Anlagevermittlung nach § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1 KWG und die Anlageberatung nach § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1a KWG. Insbesondere wird keine Abschlussvermittlung im Sinne von § 1 Abs. 1a S. 2 Nummer 2 KWG erbracht.