Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, das Verwalten und Veräußern von Anteilen oder Aktien an Objektgesellschaften, die Grundstücke und Wohn- und Gewerbeimmobilien entwickeln, bebauen, errichten und/oder umbauen oder revitalisieren bzw. an der Entwicklung, der Bebauung, der Errichtung und/oder dem Umbau oder der Revitalisierung von Immobilien partizipieren und/oder die Bestandsimmobilien erwerben, längerfristig halten und veräußern können; genehmigungspflichtige Geschäfte gehören nicht zur Tätigkeit der Gesellschaft; Verlagstätigkeit.