Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die gewerbliche Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte (Verkauf, Belastung, Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Wohnungseigentum etc.), Wohnräume, gewerbliche Räume (alle Arten von Raumüberlassung einschließlich Pacht und Untermiete) gemäß § 34 GewO und gemäß § 1 Wohnungsvermittlungsgesetz und alle damit verbundenen Tätigkeiten.