Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Beratungsleistungen für gewerbliche Auftraggeber inklusive der interimsweisen Übernahme von Managementaufgaben, Übernahme und Ausführung kaufmännischer operativer Dienstleistungen aller Art, jedoch mit Ausnahme solcher Dienstleistungen, die einer besonderen behördlichen Genehmigung bedürfen; ferner das Halten von Beteiligungen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz unterliegen.