Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung, die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie die Förderung der Chancengleichheit der Frauen, besonders Frauen mit Migrationshintergrund, auf allen gesellschaftlichen Ebenen, insbesondere im Beruf. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch: a) Konzeption und Durchführung von Bildungs- und unentgeltliche Beratungsmaßnahmen, die Frauen in der Entwicklung beruflicher und gesellschaftlicher Perspektiven unterstützen; für die Lebensplanung von Frauen Orientierungshilfen bieten; den beruflichen Einstieg von Frauen Fördern; Einarbeitungsprozesse unterstützen; Frauen in ihrer Selbständigkeit und in der Vor- und Gründungsphase der Existenzgründung unterstützen; die Chancen einer beruflielien Weiterentwicklung verbessem. b) Herstellung von Kontakten und Kommunikation unter Frauen aus verschiedenen Nationalitäten und aus vorhandenen und entstehenden Frauengruppen, -projekten und -bereichen, c) Durchführung von Tagungen, Seminaren und Förderung des Erfahrungsaustausches, d) Vermittlung sachkundiger Informationen in Form von Vorträgen und Veröffentlichungen zu verschiedenen Themen in den folgenden Bereichen: Ein- und Wiedereinstieg in das berufliche Leben, berufliche Weiterentwicklung, Annerkennung zur ausländischen Berufsqualifikation, Gründungsexistenz