Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung sonstigen eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem KWG, dem RDG, dem StBeratG oder der WPO. Gegenstand des Unternehmens ist zudem die erlaubnisfreie Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen sowie der Handel namentlich einschließlich der Online-Handel mit Produkten aller Art.