Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Vermögen aller Tochtergesellschaften, Beteiligungen im eigenen Namen sowie alle Managementtätigkeiten der Tochtergesellschaften, die Verwaltung von Immobilien sowie die Beteiligung an Immobiliengesellschaften. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeit aus, die der behördlichen Erlaubnis oder Genehmigung bedarf.