Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
lm Sinne der Abgabenordnung erfüllt die Gesellschaft die folgenden gemeinnützigen Zwecke:
die Förderung der Altenhilfe; die Förderung von Wissenschaft und Forschung insbesondere im Bereich der Altenhilfe; die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege; die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten dieser gemeinnützigen Zwecke.
Die Gesellschaft verfolgt mit diesen Tätigkeiten ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.