Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a.) die Durchführung von Veranstaltungen jeder Art (insbesondere von Konzerten, Ausstellungen und Tanzveranstaltungen); b.) der Betrieb eines Musiklabels; c.) der Betrieb eines Musikverlages, nämlich der Besitz, der Erwerb und die Verwertung von musikalischen Kompositionen, die Verwaltung und Erzielung von Einkünften daraus; d.) die Herstellung von Verbreitung von Fan-Artikeln sowie die Einräumung des Rechts zur Herstellung und Verbreitung von Fanartikeln durch Dritte; e.) der Erwerb und die Veräußerung von Kunstgegenständen (z.B. Gemälde und Skulpturen);