Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Tätigkeit als Versicherungsmakler sowie die allgemeine Finanzplanung für Privathaushalte und Unternehmen. Im Besonderen: Vermittlung und Vertrieb von Grundstücken, gewerblichen Räumen bzw. Wohnräumen, Darlehen, Vermittlung, Vertrieb und Betreuung von Versicherungsverträgen als freier Assekuranzmakler und aller damit in Verbindung stehender Tätigkeiten, Vermittlung, Vertrieb und Betreuung von Bausparverträgen, Vermittlung, Vertrieb und Betreuung von Kapitalanlagen und sonstigen Bankprodukten, soweit diese Tätigkeit nicht nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und 10, Abs. 1 a Satz 2 KWG erlaubnispflichtig ist.