Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Bildung, Jugendhilfe und Studentenhilfe. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch Nachhilfe im schulischen wie im außerschulischen Bereich; Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei der Vorbereitung auf Prüfungen wie Vera 3-8, BBR, MSA, Abitur; Kurse zur Unterstützung der Teilnehmer in ihrem Werdegang, nach dem türkischen System, die zur Erlangung der Hochschulreife unterstützt werden; Integrations- und Sprachkurse; Unterhaltung von Kindertagesstätten; Elternseminare zur Aufklärung und Wegweisung in familiären Situationen; Sport- und Reiseaktivtäten sowie Ausflüge für Kinder und Jugendliche.